Aktuelles: 02.05.2007:
Wolfgang Diener antwortet in seiner "Kupplung"
auf die Fragen von Rainer Spohr zum
Anstrich der Leig-Einheiten (von Herbert
Haun)
In Kupplung -
Rundschreiben für Wagenfreunde Nr. 68 hatte Wolfgang Diener
interessante Informationen über den Anstrich von Leig-Einheiten veröffentlicht.
Rainer Spohr stellte daraufhin folgende Fragen:
Geht man von diesem
Hinweis aus, dann waren die Roco-Doppelwagen Gl (ex Röwa) in
korrektem Rotbraun (RAL 8012) lackiert. Die Doppel-Gl von GFN
ebenso. Falsch lackiert ist aber der GFN-Pwg+Gl; beide müssten grün
(RAL 6008) lackiert sein.
Wobei die Frage bleibt,
wann der / ein Neuanstrich fällig war. Einem Augenzeugenbericht
(Lokführer) nach gab es noch 1937 grüne (!) Leigeinheiten (Pwg+Gl).
Gibt es genaue Daten der
Anstriche bzw. der Neuanstriche? Was ist denn mit
"erforderlichem" Neuanstrich gemeint? Ich habe bisher
angenommen, da waren Mindestzeiten vorgeschrieben, oder? Und was
passierte ab 01.09.1939? Gab es da wie im Krieg 1914-18 auch
Ersatzstoffe?

Wolfgang Dieners Antwort
lautet:
Nach einigen Recherchen
habe ich zu der Frage bezüglich der Fristen für Neuanstriche
folgendes herausgefunden:
Nach der
"Dienstvorschrift für die Behandlung schadhafter und
untersuchungspflichtiger Eisenbahnwagen
(Wagenunterhaltungsvorschriften) WUV, Gültig vom 1. Juli 1932 (DV
426)" wurden Wagen, bei denen eine Erneuerung des Außen- und
Innenanstrichs durchgeführt werden musste, in die Schadgruppe 5
(Wagen mit schweren Schäden) eingeordnet. Im Gegensatz zu den
Schadgruppen, die die Zwischenbremsuntersuchung (SchadGr 2) oder die
bahnamtliche Untersuchung (SchadGr 4) umfassten, waren für SchadGr
5 keine Fristen festgelegt, was ja auch folgerichtig ist, denn
schwere Schäden lassen sich nicht in ein Fristenraster pressen. Bei
Wagen mit leichten (SchadGr 1) und mittleren Schäden (SchadGr 3)
waren deshalb ebenfalls keine Fristen vorgegeben, in diesen Gruppen
war jedoch nur die Ausbesserung des Innen- und Außenanstrichs
vorgesehen.
Die Feststellung, dass
der Anstrich erneuert werden muss, erfolgte in der Regel nur durch
den Schadaufnahmebeamten im Raw. Der Zeitpunkt der
Anstricherneuerung war damit nicht von bestimmten Fristen abhängig,
sondern vom Zustand des Anstrichs.So konnte zum Beispiel starke
Beanspruchung oder Einsatz in Industriebezirken mit hoher
Luftverschmutzung zu einem höheren Verschleiß des Anstrichs führen
und eine frühere Anstrichserneuerung bewirken. Auch waren Wagen mit
hellem Außenanstrich (Kühlwagen) aus naheliegenden Gründen öfter
zu streichen als grüne oder reguläre rotbraune Güterwagen.
Bei einem normal
beanspruchten Güterwagen ging man seiner Zeit von einer Lebensdauer
von rund 32 Jahren aus. In dieser Zeit war der Anstrich dreimal zu
erneuern, woraus sich ein Mittelwert von 8 Jahren zwischen zwei
Anstrichen ergibt. Das ist natürlich ein theoretischer Wert, der
vielleicht durch eine Analyse von Werkstättenstatistiken gestützt
werden könnte.
Unter Berücksichtigung
dieser Gegebenheiten ist es möglich, dass grün gestrichene
Leig-Einheiten, bestehend aus Pwg und Gl, spätestens 1942 - das
sind 8 Jahre nach der in Rede stehenden Verfügung - einen
rotbraunen Anstrich erhalten haben. Demgemäß ist dem
Augenzeugenbericht des Lokführers nicht zu widersprechen.
Wenn Sie
mehr solcher Erkenntnisse und Erfahrungen lesen möchten, dann schauen
Sie mal in die Kupplung - Rundschreiben für Wagenfreunde
von Wolfgang Diener. Bezugskonditionen, Abonnements usw. können Sie
bei ihm direkt anfordern:
Schreiben Sie eine e-mail an tmp6<ät>arcor<punkt>de
Dabei ist mit <ät> natürlich ein @ und
mit <punkt> ein Punkt (.) gemeint - Schönen Gruß an alle
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